Im Rahmen unserer Veranstaltungen (Faschingseröffnungen, Umzüge, usw.) werden Foto- und Videoaufnahmen erstellt. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes stimmen alle anwesenden Personen gemäß § 78 UrhG ausdrücklich zu, dass diese Aufnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Bewerbung und Dokumentation unserer Veranstaltungen in Print- und Online-Medien (einschließlich Website und Social Media) zeitlich und örtlich unbegrenzt sowie unentgeltlich verwendet und veröffentlicht werden dürfen. Die Bildrechte verbleiben beim Verein Ebenseer Fasching & Fotoclub Ebensee.
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